Zweiter Rettungsweg in Deutschland – gesetzliche Einordnung

 

Das Öffentliche Baurecht in Deutschland teilt sich auf in:


  • das Bauplanungsrecht: geregelt durch den Bund – regelt die Qualität des Bodens sowie seine Nutzbarkeit
  • das Bauordnungsrecht: geregelt durch die Bundesländer – befasst sich mit den technischen Anforderungen an bauliche Anlagen sowie den Gefahren, die von diesen ausgehen

 

Der zweite Rettungsweg wird je nach Bundesland unterschiedlich in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Es handelt sich um ein komplexes Thema, welches Ihnen Ihr Architekt, Bau- oder Projektplaner beatworten kann. Bei Neubauten sind die Anforderungen an den zweiten Rettungsweg Gegenstand der Baugenehmigung. 

 

Ist der zweite Rettungsweg durch Fenster oder Türen realisierbar, bieten sich bei elektrischen Antrieben von Rollläden akkubetriebene, sichere Lösungen, auch bei Netzausfall die Rollläden zu öffnen. Eine akkubetriebene Lösung bei Netzausfall wird in Fachkreisen alltagssprachlich als Akkupufferung bezeichnet. 



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